Das Sakrament der Ehe

Liebes Hochzeitspaar,

angefangen mit einer einfachen Begegnung und dem gegenseitigen Kennenlernen sind Sie heute an dem Punkt Ihres gemeinsamen Lebenswegs angekommen, an dem Sie sich entschieden haben, Ihre Ehe unter Gottes Segen zu stellen.

Als eines der sieben Sakramente ist die Eheschließung für die katholische Kirche ein wichtiges sichtbares Zeichen einer tiefen unsichtbaren Verbundenheit. Gott sagt uns seinen Segen, seine Liebe und Treue unwiderruflich zu.

Wenn Sie Ja zueinander sagen, sagt auch Gott Ja zu Ihnen.
„Was Gott verbunden hat, das soll der Mensch nicht trennen“ - so drückt die Kirche aus, wonach Eheleute sich sehen: Gemeinsam in Liebe alt werden.

Damit Ihre Hochzeit ein schönes Fest werden kann, und nicht die Organisation und Planung im Vordergrund steht, haben wir im Folgenden ein paar Hinweise für Sie.

Kontaktaufnahme

Nach Möglichkeit setzen Sie sich frühzeitig für die Terminabsprache mit unserem Pfarrbüro in Verbindung. Wenn am Termin Ihrer Wahl die von Ihnen gewünschte Kirche zur Verfügung steht, werden Ihre Kontaktdaten aufgenommen und an einen Priester weitergeleitet. Dieser setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.

Angehörige unserer Pfarre können unsere Kirchen kostenfrei nutzen. Für alle anderen wird ein Kostenbeitrag von 150 € erhoben. Ihnen stehen dabei alle Kirchen unserer Pfarrei zur Verfügung. Samstags ist der letzte Termin um 15 Uhr und es gilt: wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Möchten mehrere Brautpaare an einem Tag heiraten, kann das Paar, welches sich zuerst meldet, die Zeit frei wählen, und alle weiteren müssen sich danach richten.

Erst gefirmt, dann getraut

Bisher nicht gefirmte katholische Brautleute sollten, sofern es ohne große Schwierigkeiten möglich ist, das Sakrament der Firmung empfangen, bevor sie ihre Ehe vor Gott schließen. Die Verfahrensweise wird Ihnen auf Anfrage Ihr trauender Priester erläutern.

Taufzeugnisse & Vorehe

Beide Partner müssen einen Nachweis erbringen, dass sie ledig bzw. zur Trauung berechtigt sind. Dazu genügt ein Auszug aus dem Familienstammbuch nicht. Katholische Brautleute benötigen einen Auszug aus dem Taufregister, welcher nicht älter als 6 Monate sein darf. Diesen Auszug erhalten Sie in der Pfarrei, in welcher Sie getauft wurden - und am einfachsten, wenn Sie Ihr Taufdatum bereit halten. Evangelische Partner erhalten ihre Taufdaten und eine Mitgliedsbescheinigung in Ihrer Kirchengemeinde.

Da eine eventuelle „Vorehe“ ein kirchenrechtliches Hindernis für Ihre kirchliche Hochzeit sein könnte (nicht muss), müssen wir wissen, ob Sie bereits einmal verheiratet waren. Wenn ja, dann stellt sich die Frage nach der Gültigkeit Ihrer ersten Ehe. Diese Frage ist auch dann entscheidend, wenn einer von Ihnen nicht katholisch ist, da die Möglichkeit zu Ihrer kirchlichen Trauung dann auch von der Gültigkeit etwaiger Vorehen des nichtkatholischen Teils abhängt.

Sollte einer von Ihnen aus der Kirche ausgetreten sein, so ist es nicht nötig „nur“ Ihrer kirchlichen Trauung wegen wieder in die Kirche einzutreten. Natürlich freuen wir uns über jeden, der nach einem Kirchenaustritt wieder in die kirchliche Gemeinschaft aufgenommen werden möchte. Der Schritt zurück in die Kirche sollte jedoch aus Ihrer inneren (Glaubens-) Überzeugung erfolgen und nicht allein Ihres Partners und seines Wunsches nach einer kirchlichen Hochzeit wegen. 

Das Traugespräch

... gibt dem Brautpaar die Möglichkeit, den trauenden Geistlichen kennenzulernen und Fragen - seelsorgerische und persönliche - zu stellen. Außerdem wird der Ablauf der Trauung besprochen und das sogenannte „Ehevorbereitungsprotokoll“ erstellt. Das Protokoll beinhaltet die Personalien der Brautleute, die Erläuterung des katholischen Eheverständnisses, sowie die Frage nach der Freiwilligkeit der Eheschließung, nach möglichen Ehehindernissen und nach der Taufe eventueller Kinder.

Die Feier der Trauung

Sollte einer von Ihnen katholisch und der andere evangelisch sein, so kann die Trauung nur nach der katholischen oder der evangelischen Trauungsform vollzogen werden. Ausschlaggebend dafür ist die Wahl der Kirche. Damit bei konfessionsverschiedene Paaren die Trauung von der jeweils anderen Konfession anerkannt wird, gibt es die „gemeinsame kirchliche Trauung eines konfessionsverschiedenen Paares“, die innerhalb eines Wortgottesdienstes erfolgt und an der auf besonderen Wunsch der katholische und der evangelische Pfarrer beteiligt sein können.

In der katholischen Kirche ist die Trauung als Wortgottesdienst oder Eucharistiefeier möglich. Die konkrete Gestaltung dieser Feier wird mit den Brautleuten abgestimmt, um deren individuelle Lebenssituationen einzubeziehen. Dabei sollten nicht zunächst die Wünsche Ihrer Verwandten, zeitliche Probleme oder sonstige organisatorische Fragen als Kriterien dienen, sondern realistisch und ehrlich Ihre eigene Glaubens- und Gottesdienstpraxis den Ausschlag geben. Übrigens ist auch die Trauung mit einem Partner, der an Gott glaubt, jedoch keiner christlichen Konfession angehört - z. B. mit einem jüdischen oder muslimischen Partner - im offiziellen Trauungsbuch der katholischen Kirche vorgesehen. Wenn Sie bereits Eltern sind und den Wunsch nach der Taufe Ihres Kindes oder Ihrer Kinder haben, ist es selbstverständlich möglich, diese im Trauungsgottesdienst zu integrieren.

Wie bereits erwähnt, können Sie auch bei einem aus der Kirche ausgetretene Partner kirchlich heiraten. Dementsprechend sieht das offizielle Trauungsbuch der Kirche auch Trauungsgottesdienste eines katholischen Christen mit einem nicht an Gott glaubenden Partner vor, deren Texte und Gebete der Situation eines solchen Brautpaares angepasst sind. In der Regel erfolgt eine solche Trauung ebenfalls innerhalb eines Wortgottesdienstes.

Details zur Feier der Trauung

Nicht selten spielt die Frage nach dem Einzug für viele Brautpaare eine fachlich entscheidende Rolle. Die offiziell vorgesehene und obendrein ideale Form ist der gemeinsame Einzug des Brautpaares - mit oder ohne „Blumen-“ und „Kerzenkindern“ -, das vom Priester am Eingang der Kirche begrüßt wird. Diese Form entspricht ohnehin in nahezu allen Fällen auch der Lebenswirklichkeit der Paare, die zumeist schon seit Jahren in einer Wohnung zusammen leben. Nicht wenige Bräute möchten allerdings auch von ihrem Vater in die Kirche begleitet werden - oder der Vater der Braut wünscht sich diese Form, weil es bei seiner eigenen Trauung auch schon so war. Sollten Sie dies wünschen, werden Sie auch für diese Einzugsform in unseren Pfarreien durchweg tolerante Priester vorfinden, obwohl diese das darin zum Ausdruck kommende Frauen-, Ehe- und Familienverständnis aus zutiefst christlichen Gründen ebenso durchweg ablehnen!

Die Feierlichkeit oder Länge des Trauungsgottesdienstes sind vollkommen unabhängig von der Ihrerseits gewählten Form. Gegenüber der Trauung innerhalb der Messfeier bietet Ihnen die Trauung im Rahmen eines Wortgottesdienstes eine viel größere Freiheit in der Gestaltung. Die Messfeier liegt in ihrem Ablauf fest, der eingehalten werden muss. Auswahl- und Gestaltungsmöglichkeiten verbleiben Ihnen so oder so reichlich. Das gilt insbesondere für die Auswahl der Lesungen, die Formulierung der Fürbitten, die Liedwünsche oder andere Texte, aber auch für die eigentliche Form der Vermählung innerhalb des Trauungsgottesdienstes. Das Material, das Ihnen bei der Anmeldung Ihrer Trauung ausgehändigt wurde, eröffnet Ihnen dazu eine Fülle von Angeboten und Entscheidungshilfen. Erst nach der Festlegung der Form des Trauungsgottesdienstes mit dem verantwortlichen Seelsorger, ist es sinnvoll, in die Detailplanung einzusteigen - das gilt auch für die musikalische Gestaltung.

Um Organisten für Ihre Trauung müssen Sie sich nicht bemühen, da unsere Kirchenmusiker, Frau Stefanie Borkenfeld-Müllers und Herr Gregor Heidel, im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses grundsätzlich alle Hochzeitsgottesdienste innerhalb der Pfarrei kostenlos spielen. Sollten Sie fachlich qualifizierte Musikerinnen oder Musiker in Ihrem Bekanntenkreis haben, die sich musikalisch in Ihren Trauungsgottesdienst einbringen möchten, steht dem nach Absprache natürlich nichts im Weg. Wir bitten aber um Verständnis, dass wir eine Gebühr von 50 € erheben, wenn besondere musikalische Darbietungen während des Trauungsgottesdienstes im Vorfeld Extraproben erfordern und so zu einem erhöhten Stundenaufwand führen. Sollten an einem Tag schon so viele Trauungsgottesdienste parallel liegen, dass wir einen Extraorganisten bestellen müssten, erheben wir ebenfalls eine zusätzliche Gebühr von 50 €.
In dem Zusammenhang noch ein Wort zur Musik. Nicht alle Musik ist für den Gottesdienst geeignet. Natürlich gibt es sehr gute sogenannte „weltliche Musik“, die auch sehr gut in einen Trauungsgottesdienst passt - Bach, Händel, Purcell und viele andere, auch moderne Komponisten, bieten dafür genügend Beispiele. Manche Stücke aber - u. a. die sogenannten „Hochzeitsmärsche“ von Wagner oder Mendelssohn-Bartholdy, manchmal auch Musik die für Sie, Ihre Lebens- und Liebesgeschichte möglicherweise von großer Bedeutung geworden ist („unser Lied“) - widersprechen u. U. nicht nur dem Charakter eines Kirchenraumes und eines Gottesdienstes, sondern zuweilen auch dem im Trauungsgottesdienst abgegebenen Versprechen vorbehaltloser Liebe, von Treue und Unauflöslichkeit sowie der Bedeutung der Ehe als Zeichen und Werkzeug der Liebe Gottes zu uns Menschen. Daher ist die Auswahl der Musikstücke ebenfalls mit der zuständigen Musikerin zu besprechen.

In der letzten Zeit wollen immer häufiger Verwandte oder Freunde während des Trauungsgottesdienstes dem Brautpaar mit einem Musikstück eine Überraschung bereiten. Bitte bedenken Sie, dass weder jeder singende Verwandte grundsätzlich ein Ohrenschmaus ist noch alle musikalischen Überraschungen rundum beglückend sind! Daher möchten auch immer mehr Brautpaare die Überraschungsspäße auf der anschließenden Feier - die dafür gewiss der passendere Rahmen ist - schon im Vorfeld "kanalisiert" wissen - sofern sie solche Spiele überhaupt wünschen. Wenn das aber von Verwandten, Freunden und sonstigen Gästen schon für die anschließende Feier zu respektieren gilt, gilt das umso mehr für den Trauungsgottesdienst, der von Ihnen selbst mit dem Seelsorger geplant wird. Er ist nicht der Ort und nicht die Zeit für Überraschungen! Bitte teilen Sie das rechtzeitig Ihren Verwandten, Freunden und Bekannten mit, damit es nicht zu unnötigen Irritationen kommt. Etwaig vorgesehene „musikalische Geschenke“ im Rahmen des Trauungsgottesdienstes sollten also zuvor sowohl mit Ihnen als auch mit der für Ihren Trauungsgottesdienst zuständigen Musikern abgesprochen werden, damit sie von vornherein einen für alle Beteiligten angemessenen Platz im Gottesdienstablauf finden.

Auch um den Blumenschmuck anlässlich Ihrer Trauung müssen Sie sich eigentlich keinen Kopf zerbrechen. In all unseren Kirchen ist immer ein würdiger Blumenschmuck vorhanden. Sollten Sie darüber hinaus mehr oder etwas anderes wollen, steht auch dem nichts im Wege - allerdings müssten Sie das natürlich eigenständig finanzieren. In solchen Fällen setzen Sie sich bitte mit einem Floristen in Verbindung und sprechen mit den Küstern ab, wann der Blumenschmuck gebracht werden kann. Sollten mehrere Brautpaare am selben Tag heiraten oder eine Silberne oder Goldene Hochzeit stattfinden, bieten sich Absprachen zwischen den Paaren über den Blumenschmuck an. In solchen Fällen ist Ihnen das Pfarrbüro bei der Vermittlung von Adressen oder Telefonnummern ohne weiteres behilflich. Blumenstreuen nach der Trauung ist innerhalb unserer Kirchen aus versicherungstechnischen Gründen (Ausrutschgefahr) nicht möglich, vor den Kirchen aber gestattet.

Wir verstehen, dass Sie Fotos oder Filme als Erinnerung an Ihre Trauung haben möchten. Daher wäre es gut, wenn Sie entweder einen professionellen Fotografen oder einen bestimmten Bekannten mit dieser Aufgabe betrauen würden. Es ist für Sie selbst, aber auch für jeden anderen Mitfeiernden nur störend, wenn alle ihre Handys, Digitalkameras und Fotoapparate zücken, und es an allen Ecken und Kanten dauernd blitzt, surrt, klickt und blinkt.

 

Wenn Sie noch Fragen haben, oder weitere Informationen benötigen, dann setzen Sie sich gerne mit unserem Pfarrbüro in Verbindung!